Neben vielen Dienstleistungen, wie dem Bustaxi, dem Ersatzverkehr für Obus und Lokalbahn, Bargeldlos-Fahrten mit monatlicher Abrechnung für Firmen, Besorgungsfahrten, Krankenbeförderungen, Kleintransporte, das Anbieten von Großraumlimousinen, Kombifahrzeuge, Kleinbussen, Fahrzeuge der gehobenen Klasse, ist auch die Mobilitätsverbesserung für behinderte Personen eine wichtige sowie erfolgreiche Einrichtung geworden.
Die Abrechnung der Behindertengutscheine erfolgt ab 01.01.2023 mittels Guthabenkarte. Jede/r Unternehmer/in verpflichtet sich diesbezüglich dazu, eine Email-Adresse und eine Mobiltelefonnummer bekannt zu geben und ist ausdrücklich mit der Weitergabe dieser Daten an den Magistrat Salzburg einverstanden. Hierzu ist der auf der Karte befindliche QR-Code zu scannen und der Guthabenstand entsprechend zu ermitteln. Eine allfällige Differenz auf den Fahrpreis ist vom Fahrgast (auf) zu zahlen.
Der Fahrpreis kann zur Gänze mittels Guthabenkarte bezahlt werden. Die behinderte Person hat der Taxilenkerin / dem Taxilenker die Guthabenkarte vorzuweisen.
Die Lenker*innen von 81-11 sind verpflichtet, die Taxi-Karte anzunehmen.