by Petra

Der weitaus überwiegende Teil jener Taxilenker, welche die am Salzburger Flughafen eingerichtete Taxizone anfahren, ist glücklich und zufrieden darüber, dass die Bewirtschaftung der Taxizone seit Mai 2016 durch die 81-11 Dienstleistungen, Verein & Co KG (kurz: 81-11 KG) erfolgt.

Schließlich wurden dadurch wieder gesittete Verhältnisse geschaffen, die sicherstellen, dass es in der Taxizone nicht zugeht wie auf einem Bazar. Hauptziel war, dass Taxifahrgäste bestens betreut und zu korrekten Fahrpreisen befördert werden. Und zwar auch dann, wenn es sich um kurze oder dem Taxilenker aus anderen Gründen nicht genehme Fahrtstrecken handelt. Beschwerden darüber, dass die Beförderung für kurze Strecken abgelehnt wird, dass ungeachtet des Tarifs weitaus überhöhte Pauschalen mit unkundigen Fahrgästen vereinbart werden (z.B. EUR 40,00 zum Hauptbahnhof) etc. gehören seither der Vergangenheit an.

Einige wenige Taxilenker hatten aber, so meine bescheidene Meinung, kein Interesse an einer seriösen Gewerbeausübung, wie sie sich offenbar auch mit der Tatsache nicht anfreunden konnten, dass sie eine Dienstleistung gegenüber dem Kunden zu erbringen haben. Vielleicht glauben manche Taxilenker gar, die Fahrgäste hätten „nach ihrer Pfeife zu tanzen“ und dankbar zu sein, wenn sie überhaupt zur Beförderung ausgewählt werden und dafür gerne jeden geforderten Fahrpreis bezahlen.

Doch wie auch immer, kehren wir zu den Tatsachen zurück. Die Taxilenker Marcel und Ana-Gabriela Erimescu, Zoran Velickovic und Markus Aichinger haben die von Seiten des Flughafens zuständige Carport Parkmanagement GmbH gerichtlich beklagt, um zu erreichen, dass sie die Taxizone ohne Abschluss einer Vereinbarung mit der 81-11 KG anfahren können. Über Aufforderung der „Carport“ hin hat die 81-11 KG am Verfahren teilgenommen und diese tatkräftig unterstützt, damit die Klagen als unbegründet abgewiesen werden. Dass von Anfang an niemand den Inhalt der Klagen verstanden hat, darf erwähnt werden. Zudem - und dessen ungeachtet - haben die Taxilenker Samir Hassan und Alpha Wurie Klagen direkt gegen die 81-11 KG bei Gericht eingebracht. Nach einem aufwändigen Verfahren liegt seit Anfang Jänner 2017 das erste Urteil vor, und zwar jenes in der Klagssache der beiden Erimescus:

Das Bezirksgericht Salzburg hat, wie von uns erwartet, die Klage Erimescu kostenpflichtig abgewiesen.

Der Urteilsbegründung ist u.a. zu entnehmen, dass der Vertrag rechtskonform ist, zumal „Carport“ diverse, sie treffende Verpflichtungen (Gleichbehandlung aller Taxilenker, Einhebung eines angemessenen
Infrastrukturbeitrages) an die 81-11 KG korrekt überbunden hat.

Sofern das Urteil in Rechtskraft erwächst (eine Berufung ist möglich), ist dieses natürlich richtungsweisend für alle anderen Gerichtsverfahren wie angeführt. Verwunderlich ist, dass die weiteren Klagen (ungeachtet der klagsabweisenden Entscheidung) nicht zurückgezogen werden. Im Fall der Rechtskraft haben die unterlegenen Kläger Erimescu an Verfahrens-kosten knappe EUR 4.000,00 zu leisten. Unbeantwortet bleibt die Frage, ob es das wert war.

Dr. Christian Adam
Rechtsanwalt in Salzburg