by Petra

Die Frage stellt sich, wie viel Liberalität verträgt das Taxigewerbe noch.

In Anbetracht der Bestrebungen von UBER, wo in Brüssel derzeit ein gewaltiger Lobbyismus betrieben wird, wonach eigentlich alle gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Voraussetzungen für das Lenken eines Taxis (Taxilenkerausweis), der verbindliche Tarif, die Gewerbeordnung, die Landes- und Bundesbetriebsordnung, das Gelegenheitsverkehrsgesetz usw. teilweise aufgehoben werden sollen, sehe ich in Anbetracht solcher Forderungen massive Probleme auf das Taxigewerbe zukommen. Dieser „Liberalisierungswahn“ wird mit aller Sicherheit zum Bumerang und würde mittel- und langfristig einen großen Schaden anrichten.

Ich möchte das Jahr 1986 in Erinnerung rufen, wo der VfGH die Bedarfsprüfung zur Gänze aufgehoben hat, oder im Jahre 1991 wurde sodann das Regulativ der Verhältniszahl als verfassungswidrig aufgehoben. Die Folge war und ist eine Flut von Taxikonzessionen in den Ballungszentren, verbunden mit einem entsprechenden Qualitätsverlust in Bezug auf Fuhrpark und leider auch LenkerInnen.
Nicht jedes Gewerbe ist für noch mehr Liberalisierungsmaßnahmen geeignet, darunter fällt jedenfalls auch das Taxigewerbe.

Bleibt zu hoffen, dass die angedachte Evaluierung der Gewerbeordnung im kommenden Herbst durch unsere Bundesregierung darauf Bedacht nimmt!

Peter Tutschku